Gebühren
Wir bitten um Verständnis, dass wir für bestimmte Dienstleistungen eine Gebühr berechnen. Alle anfallenden Gebühren kommen der Stadtbücherei zugute. Damit Sie keine Versäumnisgebühren bezahlen müssen, bitten wir Sie, die Leihfristen einzuhalten und die Medien rechtzeitig zurückzubringen oder ggf. zu verlängern. Die Daten des Leihfristendes erhalten Sie mit Ihrem Ausleihbeleg.
| Allgemeine Gebühren | |
| bis zum 18. Lebensjahr | frei |
| Jahresausweis | 20,00 EUR |
| Ermäßigter Jahresausweis* | 10,00 EUR |
| Einmalige Ausleihe | 3,00 EUR |
| Ersatzausweis | 3,00 EUR |
| Vormerkgebühr je Medieneinheit | 1,00 EUR |
* Schüler ab 18 J., Auszubildende, Studenten, Arbeitslose, Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wehr- u. Zivildienstleistende, Rentner, Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50%
| Versäumnisgebühren je Ausleihe | |
| 1. Mahnung | 3,00 EUR |
| 2. Mahnung | weitere 6,00 EUR |
Diese Gebühren finden Sie festgelegt in unserer Gebührensatzung.
Medienersatz
Für verlorene, beschmutzte oder beschädigte Medien muss Ersatz geleistet werden. Es steht im Ermessen der Bücherei, Wertersatz in Geld zu verlangen oder ein Ersatzexemplar bzw. ein anderes gleichwertiges Werk beschaffen zu lassen.









